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KONVERSION UND WIEDERAUFNAHME

Konversion und Wiedereintritt

 

Wiedereintritt

Eine Wiederaufnahme bedeutet keine zweite Taufe. Durch die Taufe gehören Christen unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus.

„Mitglied“ der katholischen Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben. So verstanden gibt es keine Kündigung, keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet auch beim Wiedereintritt keine zweite Taufe statt.

Wenn man in Deutschland von Kirchenaustritt spricht, dann ist der Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte vor dem Amtsgericht (NRW, Hessen) bzw. Standesamt (Niedersachsen) persönlich oder schriftlich erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen. Die Kirche urteilt nicht über innere Beweggründe, die zu diesem Schritt führen. Sie respektiert die persönliche Entscheidung. Sie muss sich auch selbst prüfen, wo sie Ärgernis gegeben hat und Anlass für die Austrittserklärung war. Äußerlich dokumentiert sich der Kirchenaustritt durch den Wegfall der Kirchensteuer. Doch mit Ihrer Erklärung haben Sie sich auch außerhalb der sichtbaren kirchlichen Gemeinschaft gestellt und damit auch vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen (vgl. Allgemeines Dekret der Deutschen Bischofskonferenz vom 24. September 2012 zum Kirchenaustritt).

 

Die Tür steht offen

Vielleicht ist in Ihnen nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen der Wunsch entstanden, wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen zu werden. Sie werden bei der Kirche offene Türen finden. Wer aus der Kirche ausgetreten ist und seinen Schritt rückgängig machen will, steht vor folgenden Fragen:

Was waren die Gründe für meinen Austritt, von welchen Motiven ließ ich mich leiten?
Welche Rolle in meinem Leben spielten Glaube und Kirche damals, welche Rolle spielen sie heute?
Was bewegt mich dazu, wieder in die Kirche einzutreten?

 

Der Weg in die Kirche

Das Gespräch mit Ihrem Pfarrer oder einem anderen Priester, Diakon oder einer Gemeindereferentin bzw. einem Gemeindereferenten Ihres Vertrauens können bei der Klärung dieser Fragen helfen. Mit Ihnen gemeinsam wird der Antrag auf Wiederaufnahme formuliert.

Sollten Sie einer anderen Glaubensgemeinschaft beigetreten sein, besteht der erste Schritt darin, dass Sie dort Ihren Austritt erklären. Die Wiederaufnahme soll nicht nur einen Rechtsakt darstellen, sie ist ein bewusster Neuanfang in der Glaubensgemeinschaft. Deshalb vollzieht sich die Wiederaufnahme in einer schlichten Feier – nach Ihrem Wunsch in Ihrer Gemeinde oder gemeinsam mit dem Priester, der Sie aufnimmt. Mit dem Glaubensbekenntnis drücken Sie Ihren Willen aus, wieder zur Gemeinschaft der katholischen Kirche zu gehören. Der Priester erklärt dann im Namen der Kirche, dass Sie wieder aufgenommen sind (Die weiteren Verwaltungsschritte erledigt die Stelle, die Sie aufnimmt).

Ansprechpartner für alle, die wieder in die katholische Kirche eintreten wollen, ist in der Regel der örtliche Pfarrer oder aber jeder andere Priester. Sie haben bei einer staatlichen Behörde Ihren Kirchenaustritt erklärt. Die Kirche nimmt diesen öffentlich erklärten Austritt ernst und wertet ihn als eine bewusste Distanzierung von der Kirche. Wir freuen uns jedoch, wenn Sie nun – aus welchen Motiven auch immer – einen neuen Bezug zum Glauben und zur Kirche gefunden haben und den Weg zurück in die kirchliche Gemeinschaft suchen. Ihr Wiedereintritt ist somit eine Versöhnung mit der Kirche.

 

Ihr erster Schritt

Nehmen Sie Kontakt auf mit einem Seelsorger / einer Seelsorgerin, der / die Ihr Anliegen und alle Fragen zum Wiedereintritt mit Ihnen bespricht. Dazu können Sie unsere Ansprechpartnersuche oder das Infotelefon nutzen.

 

 

Konversion

Sie sind getauft – damit gehören Sie auf jeden Fall bereits zur Gemeinschaft der Christen. Aber obwohl die Taufe alle Christen vereint und wir die wesentlichen Punkte unseres Glaubens teilen: es gibt eine Vielzahl von konkreten Kirchen und Gemeinschaften, die sich auch in manchen wichtigen Punkten ihres Glaubens und darin, wie sie diesen Glauben leben und feiern, unterscheiden. So haben auch der katholische Glaube und das Leben in der katholischen Kirche ihre ganz besondere Prägung.

Vielleicht möchten Sie die Schätze des katholischen Glaubens und Lebens für sich entdecken, auch wenn Sie einer anderen Konfession angehören oder angehört haben. Wenn Sie den katholischen Glauben näher kennenlernen möchten oder bereits entschlossen sind, zur katholischen Kirche überzutreten, sind Sie herzlich willkommen!

 

Ihr erster Schritt

Nehmen Sie Kontakt auf mit einem Seelsorger / einer Seelsorgerin, der / die Ihr Anliegen und alle Fragen zum Übertritt (Konversion) mit Ihnen bespricht. Dazu können Sie unsere Ansprechpartnersuche oder das Infotelefon nutzen. Auch wenn Sie als getaufter Christ Ihre Wurzeln in einer anderen Kirche oder Gemeinschaft haben, können Sie sich für die katholische Kirche entscheiden und eine neue Glaubensheimat finden. Sie sind getauft – damit gehören Sie auf jeden Fall bereits zur Gemeinschaft der Christen. Aber obwohl die Taufe alle Christen vereint und wir die wesentlichen Punkte unseres Glaubens teilen: es gibt eine Vielzahl von konkreten Kirchen und Gemeinschaften, die sich auch in manchen wichtigen Punkten ihres Glaubens und darin, wie sie diesen Glauben leben und feiern, unterscheiden. So haben auch der katholische Glaube und das Leben in der katholischen Kirche ihre ganz besondere Prägung.

 

Wann ist ein Übertritt möglich?

Durch Übertritt (Konversion) können Sie katholisch werden, wenn Sie bereits getaufter Christ sind, aber nicht katholisch sind oder es einmal waren. Wenn sie zwar einer christlichen Gemeinschaft angehören oder angehört haben, aber nicht getauft sind (etwa, weil diese Gemeinschaft keine Kindertaufe kennt oder die Taufe gar nicht praktiziert), werden Sie durch die Erwachsenentaufe Teil der Kirche. Ebenso, wenn Sie in einer Gemeinschaft getauft wurden, deren Taufe von der katholischen Kirche nicht als gültig anerkannt wird (zum Beispiel Mormonen oder Zeugen Jehovas). Wenn Sie getauft sind und früher bereits der katholischen Kirche angehört haben, dann aber zu einer anderen Glaubensgemeinschaft gewechselt sind, kommen Sie durch einen Wiedereintritt in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche zurück.

 

Werde ich bei einer Konversion „umgetauft“?

Nein – wenn Sie einmal in einer christlichen Kirche oder Gemeinschaft getauft wurden, gilt das ein Leben lang. Dass Sie bereits getauft sind, zeigt der Taufschein Ihrer ursprünglichen Gemeinschaft, den Sie zur Aufnahme vorlegen.

 

Kostet die Konversion etwas?

Nein, seitens der katholischen Kirche fallen dafür keine Kosten an. Wenn Sie noch Mitglied einer anderen Kirche oder Gemeinschaft sind und nach staatlichem Recht Ihren Austritt aus dieser erklären müssen, wird dafür in der Regel von der zuständigen Behörde eine Gebühr erhoben. Sobald Sie der katholischen Kirche angehören, tragen Sie dann gegebenenfalls durch Ihre Kirchensteuer zur Arbeit der Kirche bei.

 

Wie läuft der Übertritt ab?

Zunächst einmal nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Pfarrer oder einem anderen Seelsorger auf. In einem oder mehreren Gesprächen können Sie erzählen, wie es zu Ihrem Wunsch, katholisch zu werden, gekommen ist, und gemeinsam überlegen, wie Ihr Weg in die katholische Kirche aussehen kann. Damit Sie mit dem katholischen Glauben vertraut werden und in ihn immer mehr hineinwachsen können ist es meist hilfreich, wenn Sie sich für einige Zeit mit Begleitung eines Seelsorgers und anderer Gläubiger darauf vorbereiten und an einem Glaubenskurs oder einer Katechu­menats­gruppe teilnehmen. Auch eine Begleitung durch Einzelgespräche ist möglich. Für diese Vorbereitungszeit ist keine feste Dauer vorgesehen. Wenn Sie dann Ihren Entschluss, katholisch zu werden, bekräftigen, beantragt Ihr Seelsorger für Sie beim Bischof die Aufnahme in die katholische Kirche. Dazu müssen Sie einen Taufschein und eine Bescheinigung über den Austritt aus Ihrer früheren Kirche oder Gemeinschaft vorlegen. Die Aufnahme erfolgt in der Regel in einem Gottesdienst – im kleinen Kreis oder mit der Gemeinde – bei dem Sie das Glaubensbekenntnis sprechen. Oft ist mit der Aufnahme auch das Sakrament der Firmung verbunden.

 

Pfarrbüro St. Katharina
Katharinenplatz 5, 59423 Unna
Fon 02303 14939
Fax 02303 22995

Öffnungszeiten
montags – freitags von 9:00 – 12:00 Uhr und mittwochs zusätzlich von 15:00 – 17:00 Uhr

Das Pfarrbüro bleibt am Donnerstag, 17.10. und 31.10. geschlossen.

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