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Informationen und Kandidierende zur Kirchenvorstandswahl in der katholischen Kirchengemeinde St. Katharina Unna

Bei der im Herbst anstehenden Kirchenvorstandswahl wird der Kirchenvorstand neu gewählt und wird nach der Wahl aus 12 gewählten Mitgliedern bestehen.

  • Die vom Wahlausschuss aufgestellte Kandidatenliste für die Kirchenvorstandswahl in der kath. Kirchengemeinde St. Katharina Unna ist ab sofort veröffentlicht und hängt in allen Kirchen aus. Weitere Informationen zu unseren Kandidaten finden Sie auf unserer Homepage kirche-unna.de/gremienwahlen-2025/kirchenvorstand/
  • Nähere Informationen zum Ablauf der Wahl und Wahlzeitraum werden wir in der nächsten Ausgabe der Pfarrnachrichten veröffentlichen.

 

Wer darf wählen? Wer darf gewählt werden? (sinngemäß Statuten Kirchenvorstand)

  • Bei der Wahl des Kirchenvorstandes sind alle katholischen Christen wahlberechtigt, die an dem Datum ihr 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen spätestens sechs Monate vor dem Wahltag den Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde gegründet haben und dürfen nicht den Austritt aus der Kirchengemeinde erklärt haben.
  • Das aktive Wahlrecht kann grundsätzlich nur in der Gemeinde ausgeübt werden, in der das Gemeindemitglied seinen Wohnsitz hat.

Das aktive Wahlrecht kann ausnahmsweise auch in einer anderen Gemeinde, in der die oder der Wahlberechtigte am Gemeindeleben teilnimmt, ausgeübt werden. In diesem Fall beantragt die Wählerin oder der Wähler beim Wahlausschuss die Aufnahme in das Wählerverzeichnis. Stimmt der Wahlausschuss diesem Antrag zu, so wird die Wählerin oder der Wähler in das Wählerverzeichnis aufgenommen, nachdem der Nachweis erbracht ist, dass die Streichung aus dem Wählerverzeichnis der Gemeinde am Wohnsitz erfolgt ist. Benötigen Sie Hilfe, dann sprechen Sie uns an!

  • Passiv wahlberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben oder am Gemeindeleben teilnehmen, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nicht wählbar sind Geistliche, einschließlich Ruhestands- sowie Ordensgeistliche und Beschäftige der Kirchengemeinde.

Der Kirchenvorstand wird für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt.

Endgültige Kandidatenliste Kirchenvorstandswahl 2025

Alle Informationen zu unseren Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier

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