Informationen und Kandidierende zur Gemeinderatswahl in der katholischen Kirchengemeinde St. Katharina
Im Herbst diesen Jahres wird in der kath. Kirchengemeinde St. Katharina der Gemeinderat (ehemals Pfarrgemeinderat) neu gewählt. Der Gemeinderat wird aus acht gewählten Mitgliedern bestehen.
- Die endgültige Liste der Kandidatinnen und Kandidaten hängt ab sofort in allen Kirchen aus. Weitere Informationen zu unseren Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie auf unserer Homepage kirche-unna.de/gremienwahlen-2025/gemeinderat/
- Nähere Informationen zum Ablauf der Wahl und Wahlzeitraum werden wir in der nächsten Ausgabe der Pfarrnachrichten veröffentlichen.
Wer darf wählen? Wer darf gewählt werden? (sinngemäß Statuten der GR)
- Bei der Wahl des Gemeinderates sind alle katholischen Christen wahlberechtigt, die an dem Datum ihr 14. Lebensjahr vollendet haben.
- Das aktive Wahlrecht kann grundsätzlich nur in der Gemeinde ausgeübt werden, in der das Gemeindemitglied seinen Wohnsitz hat.
Das aktive Wahlrecht kann ausnahmsweise auch in einer anderen Gemeinde, in der die oder der Wahlberechtigte am Gemeindeleben teilnimmt, ausgeübt werden. In diesem Fall beantragt die Wählerin oder der Wähler beim Wahlausschuss die Aufnahme in das Wählerverzeichnis. Stimmt der Wahlausschuss diesem Antrag zu, so wird die Wählerin oder der Wähler in das Wählerverzeichnis aufgenommen, nachdem der Nachweis erbracht ist, dass die Streichung aus dem Wählerverzeichnis der Gemeinde am Wohnsitz erfolgt ist. Benötigen Sie Hilfe, dann sprechen Sie uns an!
- Passiv wahlberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben oder am Gemeindeleben teilnehmen und am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nicht wählbar sind die Mitglieder des Pastoralteams.
Der Gemeinderat wird für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt.
Endgültige Kandidatenliste Gemeinderatswahl 2025
Alle Informationen zu unseren Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier.