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Informationen zur Kirchenvorstandswahl am 6. und 7. November 2021

Bei dieser Wahl stehen 8 Kandidaten zur Wahl. 8 Mitglieder des aktuellen Kirchenvorstandes verbleiben in diesem Gremium, so dass der Kirchenvorstand nach der Wahl wieder aus 16 Mitgliedern bestehen wird.

In der Zeit vom 03.10. – 07.11. hängt die vom Wahlausschuss beschlossene Kandidatenliste aus. Alle Wahlberechtigten (Mitglieder unserer Pfarrei, die mindestens 18 Jahre alt sind) haben die Möglichkeit, Ergänzungsvorschläge zu machen. Dazu sind 20 Unterschriften (ebenfalls von Wahlberechtigten) sowie die Zustimmung der gewünschten Person erforderlich. Die Ergänzungsvorschläge müssen bis Freitag, 15.10.2021 beim Wahlausschuss schriftlich eingegangen sein.

Wählbar ist gem. § 5 Abs. 1 VVG jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag 21 Jahre alt ist, sofern er nicht durch kirchenbehördliche Entscheidung von den allen Kirchengliedern zustehenden Rechten ausgeschlossen ist.

 

Die Wählerliste für die Kirchenvorstandswahl liegt für die Dauer von acht Tagen von Sonntag, 03.10.2021 bis einschließlich Sonntag, 10.10.2021 im Pfarrbüro St. Katharina (Katharinenplatz 5, 59423 Unna) zur Einsicht der Wahlberechtigten zu den Öffnungszeiten aus. (montags – freitags von 9:00 – 12:00 Uhr und mittwochs 15:00 – 17:00 Uhr)

Einsprüche gegen die Wählerliste können während der Auslegungsdauer schriftlich und mündlich unter Angabe der Gründe beim Kirchenvorstand eingelegt werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einsprüche nicht mehr zulässig.

 

Der Wahlausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
Pfarrer Paul Mandelkow, Stefan Spallek, Elisabeth Wächter, Astrid Holzbeck, Marlisa Kaiser und Marie-Luise Räcker

 

Vorsitzender des Wahlausschusses ist:

Paul Mandelkow
Paul Mandelkow
Pfarrer
Katharinenplatz 5, 59423 Unna
Fon 02303 14939

 

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