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Aufhebung des Status der Pfarrvikarien


Der Pfarrgemeinderat und der Kirchenvorstand haben nach ausgiebigen Beratungen beschlossen, den Status der Pfarrvikarien St Peter und Paul, St Martin, St Marien und Herz Jesu rückwirkend zum 01.01.2018 aufzuheben und so die wirkliche Pfarrei St Katharina zu bilden.

Welche Veränderungen gehen damit einher?
Mit dem ersten Schritt zur Fusion zu einer Gesamtpfarrei zum 01.01.2016 haben die ehemaligen Pfarreien ihre Vermögensverwaltung an einen gemeinsamen Kirchenvorstand abgeben. Männer und Frauen aus allen ehemaligen Pfarreien bearbeiten die Aufgaben des Kirchenvorstandes für alle Gemeinden. Sie unterstützen sich dabei gegenseitig in der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung. Diese Arbeitsweise hat sich nach anfänglichen Umstellungsproblemen bewährt.

Die so entstandenen Pfarrvikarien ohne eigene Vermögensverwaltung haben sich das Recht vorbehalten, einen eigenen Pfarrgemeinderat wählen zu können, wenn sich das Gremium eines Gesamtpfarrgemeinderates als nicht tragfähig erweisen sollte. Sehr schnell hat sich jedoch herausgestellt, dass die Herausforderungen für eine sinnvolle zukünftige Kirchenentwicklung nur gemeinsam bedacht werden können.

Das Zusammenspiel des PGR und der Ortsausschüsse als Ausschüsse des PGR hat sich als sinnvoll erwiesen und soll weitergeführt werden. Es gibt keine Mehrheiten, die diesen Schritt rückgängig machen möchten.

Die Auswirkungen der Fusion zu einer Pfarrei erleben Sie auf Ebene der Gemeinde erst zur nächsten Pfarrgemeinderatswahl. Sie findet dann nach dem gleichen Muster wie die Kirchenvorstandswahl statt. Es können beliebig viele Personen aus allen Gemeinden kandidieren, die dann auch von allen Wahlberechtigten gewählt werden können

Dieser Wunsch wurde von vielen Gemeindemitgliedern bereits zur letzten PGRwahl geäußert.

Jede andere Veränderung, die Sie in der Vergangenheit wahrgenommen haben oder auch zukünftig wahrnehmen werden, hat nichts mit der Aufhebung des Pfarrvikariemodells ohne eigene Vermögensverwaltung zu tun.

 

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